Steuerkanzlei Auernhammer
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Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Nicht nur das Erfassen von Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern Unterstützung mit Fachwissen stellt sicher, dass eine lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen erfolgt. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.


Leistungen

  • Laufende Finanz- und Lohnbuchführung (EDV-gestützt)
  • Erstellung von Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
  • Jahresabschlusserstellung und Überschussrechnungen
  • Kostenrechnung
  • Mahnwesen
  • Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen


 

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